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BGH-Urteil: Dashcam-Videos sind vor Gericht als Beweismittel zulässig

Dashcams erfreuen sich steigender Beliebtheit und auch in Deutschland sind immer mehr Autofahrer mit der kleinen Kamera auf Armaturenbrett oder Windschutzscheibe unterwegs. Der Name setzt sich aus den englischen Wörtern „dashboard“ (Armaturenbrett) und “camera” zusammen und viele Autofahrer halten diese für durchaus sinnvoll. Laut einer Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitcom nutzen bereits 8% der deutschen Autofahrer eine Dashcam, Tendenz stark steigend. Aber Achtung: Das permanente Aufzeichnen mit einer solchen Kamera bleibt unzulässig!

Mit dem Urteil hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Dieser wollte mithilfe der Aufnahmen seiner Dashcam seine Unschuld bei einem Verkehrsunfall beweisen. Amts- und Landgericht verwiesen auf Datenschutzbestimmungen und das Beweisverwertungsgebot, der BGH jedoch hob dieses Urteil nun auf. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht, da die Beteiligten aber sowieso Angaben zu Person, Versicherung etc. machen müssen, sei dies nachrangig einzustufen. Beim vorliegenden Fall kam noch dazu, dass weder Sachverständige noch Zeugen den Unfallhergang hinreichend aufklären konnten.

Dashcam-Aufnahmen können im Zweifel als Beweismittel gelten

Von Fall zu Fall

Das BGH-Urteil bedeutet jedoch nicht, dass man permanent filmen darf. Das verletzt Datenschutzbestimmungen, weil öffentlicher Raum ständig gefilmt und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Verkehrsteilnehmern verletzt wird. Diese grundsätzliche Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Aufnahmen in Zivilprozessen nicht genutzt werden dürfen. Entscheidend ist der Einzelfall und die entsprechende richterliche Abwägung dazu.

Eine Frage von Dauer

Der Einsatz einer Dashcam bleibt also nach wie vor „knifflig“. Eine Kamera, die mit dem Drehen des Zündschlüssels erwacht und permanent filmt, verstößt nach wie vor gegen bestehende Gesetze. Im Grunde kann aber nur eine solche Variante im Fall der Fälle für Aufklärung sorgen, denn niemand sieht in Sekundenbruchteilen eine Gefahrensituation voraus und schaltet dann auch noch in Ruhe die Kamera ein.

Für bestimmte (Gefahren-) Situationen aber kann eine Kamera im Kfz durchaus Sinn machen – eine solide Halterung und eine schnelle, bequeme Bedienung sind dann entscheidend. Eine GoPro kann also definitiv als Dashcam-Variante eingesetzt werden und macht in Anbetracht der aktuellen Gesetzeslage sogar durchaus Sinn. Mit unseren Autohalterungen kannst Du sie komfortabel installieren und nutzen. Natürlich nur im Fall der Fälle. Und bitte kein Beispiel an unserem Titelbild nehmen 🙂

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