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Strengere Regeln für Drohnen

Erste Regeln

Seit gestern gibt es Regeln für die Benutzung von Drohnen und Coptern. Wichtig für Dich als Privatperson ist die Unterscheidung in “unbemanntes Fluggerät” und “Flugmodell“. Alles weitere direkt von der Bundesregierung:

“Immer mehr Menschen in Deutschland besitzen eine Drohne. Aber: Je mehr Drohnen unterwegs sind, desto höher auch die Risiken. Für die Nutzung sind deshalb klare Regeln nötig. Um die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen, hat das Bundeskabinett eine Neuregelung auf den Weg gebracht.
So sieht die “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” Flugverbote für sensible Bereiche, Kennzeichnungspflichten und zusätzliche Anforderungen für die Nutzer vor. Damit sollen Abstürze, Unfälle und Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern vermieden werden.”

Definition einer Drohne

Sogenannte Flugdrohnen sind ferngesteuerte Luftfahrzeuge. Eine Drohne kann im Sinne des Luftverkehrsrecht ein Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrtsystem sein. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Verwendung: Erfolgt der Einsatz des Geräts ausschließlich zur privaten Freizeitgestaltung oder als Sport, handelt es sich um ein Flugmodell. Bei sonstigen – insbesondere gewerblichen – Verwendungen ist das Gerät ein “unbemanntes Luftfahrtsystem”.

Welche Regeln gelten

… auf Modellflugplätzen:
Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das unverändert machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Man muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.

… für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm:
Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.

… für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2,0 Kilogramm:
Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.
Darüber hinaus müssen sie besondere Kenntnisse nachweisen. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung ausgestellt.

… für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 5,0 Kilogramm:
Sie benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

… für Steuerer, die ihr Flugobjekt – außerhalb von Modellfluggeländen – mehr als hundert Meter hoch fliegen lassen:
Das ist grundsätzlich verboten. „ Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis kann bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden. „ Generell dürfen Drohnen oder Modellflugzeuge nur in Sichtweite geflogen werden.

Generell gilt:
Drohnen oder Modellflugzeuge müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.

Verboten ist:
… jegliche Behinderung oder Gefährdung, „
… der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von Flugplätzen
… der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

Quelle: bmvi.de

Ausnahmen möglich

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen die Drohnen nicht betrieben werden. Ausnahmen vom Betriebsverbot sollen aber möglich sein. So können die Behörden Flüge zulassen, wenn sie keine Gefahr für Luftverkehr und öffentliche Sicherheit darstellen. “Angemessen berücksichtigt” werden müssen dabei auch Datenschutz, Naturschutz und der Schutz vor Fluglärm.

Die Nutzung von Fluggeräten ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Danach handelt es sich bei Drohnen um unbemannte Luftfahrtsysteme, sofern sie “nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben, sondern zu einem gewerblichen Zwecke genutzt werden”. Bei reiner Freizeitnutzung gelten sie dagegen als Flugmodelle.

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One comment

  1. Eine sehr große Leidenschaft sind Drohnen. Als die ersten Modelle herauskamen, so musste ich mir direkt eine holen.
    Nun exprlodieren ja echt die Auswahl. Obwohl ich mich sehr lange damit beschäftigt habe, habe ich hier einige Punkte entdeckt,
    die mir sehr weiter helfen. Der Beitrag ist sehr informativ und zeigt deine Expertise auf. Für mich sind die Bilder A und O.
    Scharfe Bilder und Aufnahmen sind mein Leben geworden. 🙂 Bisschen übertrieben, aber dennoch macht es einfach nur unglaublich spaß.
    Allgemein sollte man bei drohnen hinzufügen, dass ihr die Versicherung lieber nicht vergessen solltet, da es ansonsten sehr Teuer werden kann.
    Obwohl ich mich persönlich sehr viel mit diesem Thema Drohnen, Drohnenaufbau und Quadrocopter beschäftigt habe, hatte ich nie an eine Versicherung nachgedacht,
    es war zu absurd, bis es dann soweit kommen musste. Die Drohne ist dank meinen kleinen Sohn gegen ein Auto geknallt. Ab den Zeitpunkt auf jeden fall
    Versicherung. Ansonsten ist das ein zu interessanten Thema und sehr zukunftsorientiert. Ich freue mich auf die neuen Modelle.

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